Wie ist das eigentlich genau …?! Wenn mir die Fahrerlaubnis entzogen wird, bekomme ich eine MPU-Auflage?

Fahrerlaubnis

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Zunächst einmal wirkt eine Entziehung der Fahrerlaubnis dauerhaft. Es gibt keine Entziehung der Fahrerlaubnis auf Zeit. Wenn ein Gericht eine Sperrfrist ausspricht, bedeutet das nur, dass vor Ablauf dieses Zeitraums keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Es bedeutet umgekehrt nicht, dass die Fahrerlaubnis danach wieder wirksam ist oder erteilt werden muss.

Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis ist ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Nur dann kann es überhaupt dazu kommen, dass eine MPU abverlangt wird.

Darüber kann ein Gericht i.ü. nicht entscheiden. Das Gericht hat mit der Frage, ob eine MPU anzuordnen ist oder nicht, rein gar nichts zu tun.

M.a.W.: Sie akzeptieren die Entziehung der Fahrerlaubnis über den Zeitraum der Sperrfrist, wird Sie eine Behörde niemals auffordern, eine MPU beizubringen, wozu auch? Sie sind nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis, Sie sind auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis. Wenn Sie das erreichen wollen, müssen Sie aktiv werden. Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird die Behörde nicht auf Sie zukommen, dabei spielt die Dauer der Sperrfrist keine Rolle. Eine Fahrerlaubnisbehörde wird Sie immer erst auffordern eine MPU beizubringen, wenn Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Tun sie das nicht, werden Sie auf Dauer ohne Fahrerlaubnis bleiben.

Eine MPU-Auflage gibt es gar nicht. Entscheidend ist allein, ob nach Gesetzeslage eine MPU anzuordnen ist (dann muss sie angeordnet werden) oder ob sie angeordnet werden kann (dann handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde).

Ein Gericht hat keinen Einfluss darauf, ob in Ihrem Fall eine MPU

  • nicht angeordnet werden darf,
  • angeordnet werden muss oder
  • angeordnet werden kann.

Das ist auch der Grund dafür, dass sich ein Gericht in einem Urteil (z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt) dazu nicht äußert.

Sie können daher einer gerichtlichen Entscheidung nicht entnehmen, ob in Ihrem Fall eine MPU auf Sie zukommt oder nicht.

Wenn klar ist, dass Sie eine MPU machen werden müssen, um wieder Inhaber einer Fahrerlaubnis zu sein, sollten Sie sich darüber frühzeitig Gedanken machen und die richtigen Schritte einleiten, also die MPU vorbereiten und u.U. eine Abstinenz nachweisen können.

Anderenfalls verstreicht die Sperrfrist und Sie sind immer noch genauso weit von der Fahrerlaubnis entfernt, wie im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.

Bei Rückfragen, Beratungs- oder Vertretungsbedarf können Sie mich gerne ansprechen.