Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer? Anwalt in Berlin hilft bei Alkoholfahrten
Alkohol am Steuer – (k)ein Fall für den Strafrichter?!
- Trunkenheit im Verkehr,
- ein Verstoß gegen die 0,5 ‰ – Regelung oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss?
- Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss, also „Alkohol am Steuer“ kann strafbar sein. „Nüchtern“ betrachtet droht (meist) eine Geldstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, versicherungsrechtlicher Regress u.U. sogar eine MPU, der sog. Idioten-Test.
Die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht muss bei Alkoholdelikten immer „den Führerschein“ im Blick behalten. Hier ist das richtige und frühzeitige Handeln des Verteidigers ratsam. Oft lässt sich eine Gerichtsverhandlung vermeiden, eine Sperrfrist im erträglichen Rahmen halten oder aber es kann erreicht werden, dass keine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt, sondern „nur“ ein Fahrverbot. Aber auch darüber hinaus ist Vorsicht geboten. Die Versicherung verlangt u.U. Regress, es droht Ärger am Arbeitsplatz, wenn nicht sogar die Kündigung.
Ein Verteidiger kann aus schwarz nicht weiß und aus weiß nicht schwarz machen, gleichwohl gibt es zahlreiche Aspekte, die zu beachten sind und den Ärger minimieren können. Die Verteidigung gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Verteidigung, die um „den Führerschein kämpft“, ist umso erfolgreicher, je früher sie nach der Tat beginnt.
Nach mehreren hundert sog. „Getränke-Fahrten“, bei denen ich als Anwalt tätig war, kann ich nur dazu raten, frühzeitig anwaltlichen Rat zu suchen und sich nicht zu sagen: „Alkohol wurde nun einmal gemessen, da kann man ohnehin nix machen – die Blutwerte werden wohl stimmen“.
Meine anwaltliche Beratung und Vertretung ist sofort erforderlich, wenn Sie mit Alkohol am Steuer aufgefallen sind. Warten Sie nicht erst auf den Strafbefehl.