Rechtsschutzversicherung und Fahrerlaubnis
Im Zusammenhang mit Maßnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen (insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis), sind für den Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Rechtsschutzversicherung unterschiedliche Fragen zu klären.
Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis ist zu klären, ob es sich um eine strafgerichtliche Entziehung handelt oder ob die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde erfolgt ist.
Es ist zu prüfen, ob der Betroffene durch die Rechtsschutzversicherung persönlich geschützt wird, ob der Bereich Straßenverkehrsrechtsschutz bzw. Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen mit erfasst ist und ob ein Ausschlusstatbestand vorliegt. Auch ist zu checken, ab wann in der jeweiligen Rechtsschutzversicherung der Versicherungsschutz besteht. Es muss jedoch betont werden, dass auch eine eintretende Rechtsschutzversicherung grds. nicht die Kosten einer MPU übernimmt. Dies kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Wenn es um die Frage geht, ob Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung (schon) eintrittspflichtig ist, berate ich Sie gerne. Hierzu gehört selbstverständlich auch, dass die erforderliche Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer durch mich geführt wird.