AUSLÄNDISCHER FÜHRERSCHEIN

Ausländischer Führerschein

Ausländischer Führerschein: Missbrauch oder legal?

Hierunter verbergen sich verschiedene und zum Teil hochkomplexe juristische Fragen.

Es geht meistens um:

  • Personen, die in Deutschland nicht Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sind und eine Fahrerlaubnis im Ausland erwerben wollen, z.B. weil sie im Ausland einen Studienaufenthalt planen,
  • Personen, die – nach einer Entziehung einer deutschen Fahrerlaubnis – eine ausländische Fahrerlaubnis erwerben wollen oder bereits erworben haben,
  • Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis, die sich die Frage stellen, ob, wie lange und in welchem Umfang diese Fahrerlaubnis im Ausland anerkannt wird und genutzt werden darf,
  • Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, die sich die Frage stellen, ob ihre Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umgewandelt werden kann bzw. umzuwandeln ist (und in welchem Zeitraum) oder ob die im Ausland erworbene Fahrerlaubnis in Deutschland überhaupt nicht anerkannt wird,
  • Fragen, die die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis betreffen (z.B. ob eine erneute Prüfung erforderlich wird) und ob die bisherige ausländische Fahrerlaubnis behalten werden darf,
  • Betroffene von Führerscheinmaßnahmen in Deutschland, die sich fragen, ob sie trotz der gegen sie ergriffenen Führerscheinmaßnahme in Deutschland im Ausland fahrberechtigt sind,
  • die Frage, ob eine Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis (z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt im Ausland) möglich ist und ob diese nur im jeweiligen Ausland oder auch in Deutschland wirkt,
  • die Frage, ob es für das in Rede stehende Problem von Bedeutung ist, aus welchem Land die Fahrerlaubnis stammt,
  • die Frage, ob eine Behörde oder ein Gericht im Ausland eine deutsche Fahrerlaubnis überhaupt entziehen darf oder umgekehrt,
  • die Frage, ob deutsche Fahrerlaubnisbehörden z.B. durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis „hinnehmen“ müssen, ob sie gleichwohl u.U. eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen dürfen und/oder ob sie die Benutzung der erworbenen ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland durch die Fahrerlaubnisbehörden untersagt werden darf.

Welche Fragen stellen sich?

Strafrechtliche Fragen:

  • für den jeweiligen Fahrer (spätestens, wenn die Behörden ein Ermittlungsverfahren einleiten),
  • für denjenigen, der dem Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis sein Fahrzeug überlassen will oder überlassen hat,

Fahrerlaubnisrechtliche Fragen über die rechtliche Wirksamkeit der ausländischen Fahrerlaubnis:

  • Ist die Fahrerlaubnis wirksam,
  • entziehbar,
  • darf der Gebrauch der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland untersagt werden,
  • wird sie akzeptiert, wenn eine durch Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis umgangene MPU im Nachhinein vorgelegt wird?

Haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen:

  • wenn z.B. ein Unfall passiert,
  • hierbei Sach- oder Personenschaden entstanden ist und gerügt wird,
  • der Unfallbeteiligte sei nicht einmal Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis.

Diese strafrechtlichen, fahrerlaubnisrechtlichen und haftungs- bzw. versicherungsrechtlichen Fragen sind zumeist miteinander verbunden, es kommt oft auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis, die Hintergründe des Erwerbs und das jeweilige Land an, in dem die Fahrerlaubnis erworben wurde bzw. erworben werden soll.

Das deutsche Fahrerlaubnisrecht will die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleisten und stellt hierfür Hürden auf: Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. die Fahreignung. Einerseits soll innerhalb der EU Freizügigkeit herrschen, d.h. die führerscheinrechtlichen Regelungen der jeweiligen Mitgliedsländer sind grundsätzlich zu akzeptieren, andererseits will das deutsche Fahrerlaubnisrecht den sog. „Führerscheintourismus“ weitgehend eindämmen.

Meine anwaltliche Beratung und Vertretung biete ich Ihnen gerne an. Hier gibt es keinen Standardfall und für eine erfolgreiche Vertretung und/oder Verteidigung sind umfangreiche Informationen erforderlich.

Bei Fragen rund um das Thema der ausländischen Fahrerlaubnis vertrete ich Sie gerne. Sie können mich unter info@ra-feiertag.de erreichen, im Büro unter 030 206 49 447, in eiligen Fällen mobil unter 0175 568 34 39.

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