FAHRVERBOT

Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Fahrverbot bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis? Wie vermeidet man ein Fahrverbot? Anwalt für Fahrverbot aus Berlin übernimmt Vertretung Ihrer Interessen, wenn es um den Führerschein geht.

Rote Ampel

Jeder fürchtet die Entziehung der Fahrerlaubnis oder aber auch ein Fahrverbot. Beide Begriffe sind nicht gleichbedeutend und müssen voneinander sorgfältig getrennt werden. Ein Fahrverbot ist wegen einer Straftat und wegen einer Ordnungswidrigkeit möglich. Die z.T. unterschiedlichen Rechtsfolgen werden hier tabellarisch dargestellt.

Anders als bei einem Fahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit kann das Fahrverbot wegen einer Straftat nicht bis zu vier Monaten hinausgeschoben werden. Es ist daher besonders darum zu kämpfen, dass der Vorwurf der Straftat entkräftet (wenn auch eine Ordnungswidrigkeit mit einem Fahrverbot übrig bleibt). Erst wenn dieses nicht möglich sein sollte, muss versucht werden, auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Fahrverbots Einfluss zu nehmen.

Umgekehrt kann es taktisch auch erforderlich werden, ein Fahrverbot bei Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat in Kauf zu nehmen. Dann ist darauf zu achten, dass das Gericht das Fahrverbot so begründet, dass es die Fahreignung des Mandanten (noch) bejaht. Wenn dies erreicht wird, ist die Fahrerlaubnisbehörde daran gebunden und kann nicht wegen des gleichen Lebenssachverhaltes die Fahrerlaubnis entziehen.

Achim Heiner Feiertag hat 4,98 von 5 Sternen 200 Bewertungen auf ProvenExpert.com