Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Führerschein weg, Führerschein verloren, Fahrerlaubnis entzogen, „Pappe“ weg, Fahrverbot, Sperrfrist erhalten … Die Begriffe sind nicht gleichbedeutend, für Sie aber vielleicht existenzbedrohend. Daher benötigen Sie in diesen Fällen einen Spezialisten. Als Anwalt für Führerscheinentzug Berlin habe ich mich auf diese hochkomplexe Materie spezialisiert, bearbeite Fälle mit dem Schwerpunkt im Fahrerlaubnisrecht (auch das sog. internationale Fahrerlaubnisrecht) bundesweit.
Beide Begriffe sind nicht gleichbedeutend und müssen voneinander sorgfältig getrennt werden. Bei einem Fahrverbot wird Ihnen verboten von Ihrer Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit Gebrauch zu machen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt Ihnen erhalten. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird Ihnen das Recht, dass in der Fahrerlaubnis verbrieft ist endgültig entzogen. Ein Fahrverbot ist nur max. drei Monate zulässig. Es hat eine „Denkzettelfunktion“. Einerseits will man Ihnen vor Augen führen, dass Ihr Verhalten im Straßenverkehr nicht hinnehmbar ist, andererseits hält man Sie nicht für ungeeignet. Wäre dies der Fall, müsst man die Fahrerlaubnis entziehen.
Hier sehen Sie eine detaillierte Gegenüberstellung der beiden Begriffe. Die Unterscheidung ist wichtig. Es ist schlicht falsch, wenn Sie annehmen, dass Sie ein Fahrverbot für zehn Monate haben. Richtig wird sein, dass man Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen hat und Ihnen eine Sperrfrist von zehn Monaten auferlegt hat. Dies kann (je nach Entziehungsrund) bedeuten, dass man Ihnen nach Ablauf der zehn Monte eine neue Fahrerlaubnis erteilt. Es kann aber auch bedeuten, dass Sie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung meistern müssen. Jedenfalls wird man Ihnen nach Ablauf der zehn Monate den alten Führerschein nicht überreichen. Umgekehrt gibt es keine Fahrerlaubnisentziehung „für drei Monate“. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist niemals befristet; sie ist endgültig.
Wenn Ihnen dies erst auffällt, wenn Sie nach Ablauf des „Fahrverbots von zehn Monaten“ den Führerschein wieder haben wollen, haben Sie zehn Monate verloren. Die Zeit ist zu nutzen, um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges wieder herzustellen. Sollte tatsächlich nur ein Fahrverbot verhängt worden sein, ist dies ein „Warnschuss“. Je nach Punktestand (in Flensburg) können Sie sich keine weiteren Zuwiderhandlungen leisten, ohne Ihre Fahrerlaubnis zu gefährden.
Es ist Teamarbeit zwischen dem Anwalt für Fahrverbot und Mandant gefragt. So (und nur so) kann ich Ihre Fahrerlaubnis erhalten, oder aber sicherstellen, dass Sie bald wieder Inhaber einer Fahrerlaubnis sind. Sie können mich gerne ansprechen, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gefährdet sehen oder wenn Sie mit mir die Weichen richtig stellen wollen, um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zeitnah zu erreichen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
In welchen Fällen wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Die Gerichte entziehen die Fahrerlaubnis bei
- Alkohol am Steuer,
- Fahrten unter Drogeneinfluss,
- sonstigen Verkehrsstraftaten wie z.B. Unfallflucht.
Die Fahrerlaubnisbehörden entziehen die Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, die gesetzlich vermutet wird bei:
- Vergehen in der Probezeit (schwerwiegend oder wiederholt) und bei
- acht oder mehr Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.
Ansonsten entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis nach ihrer Einschätzung ungeeignet ist und ein Gericht aus diesem Grund nicht schon die Fahrerlaubnis entzogen hat. Vorsicht ist geboten, wenn man nach einer Fahrt unter Cannabis ein Fahrverbot von einem Monat hinter sich hat. Hier wäre es gefährlich zu glauben, alles wäre erledigt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis gleichwohl wegen des Cannabiskonsums entziehen.