Wie ist das eigentlich genau …?! Altersdiskriminierung im Gerichtssaal?

Gerichtsgebäude

Bild: © Colin Lloyd / Unsplash

Werde ich als ältere Person vor Gericht bei einer mir drohenden Führerscheinmaßnahme benachteiligt?

In Berlin gibt es eine ungeschriebene Regel – nennen wir sie „Berliner Landrecht“.

Wenn es z.B. um eine Verkehrsunfallflucht eines älteren Kraftfahrers geht und der produzierte Schaden eine bestimmte Höhe erreicht hat oder eine fahrlässige Körperverletzung eines älteren Kraftfahrers begangen durch einen älteren Kraftfahrer im Raum steht, besteht die Berliner Praxis auf ein Gerichtsverfahren – m.a.W. eine Einstellung oder ein Strafbefehlsvefahren kommen nicht in Betracht.

Damit soll nicht gesagt sein, dass in dieser Gerichtsverhandlung keine Einstellung mehr möglich ist. Der Sinn dieser ungeschriebenen Regel liegt darin, dass sie die Justiz einen Eindruck von der Fitness und damit von der Fahreignung des Betreffenden verschaffen will, in dem sie sich einen persönlichen Einruck von ihm verschafft.

Unzählige Male habe ich erlebt, dass ältere Kraftfahrer sich ohne anwaltliche Hilfe selbst um Kopf und Kragen geredet und Führerscheinmaßnahmen gegen sich geradezu provoziert haben.

Hier drei Beispiele:

  1. Es steht eine Verkehrsunfallflucht im Raum. Mehrere Passanten berichten von einem lauten Knall. Der 75 Jahre alte Beschuldigte betont, er habe nichts wahrnommen und verweist darauf, dass er fünfzig Jahre unfallfrei gefahren sei und es sich hier nun wirklich um eine Kleinigkeit handele. Seinem Anwalt zeigt er die Ladung zum Gerichtstermin und weist darauf hin, dass er in Jahren mehr Erfahrung als Kraftfahrer habe als der Richter an Lebenserfahrung.
  2. Ein Fahrfehler wird von einem älteren Kraftfahrer mit der Einnahme eines Medikaments begründet, das er nicht vertragen habe. Der Fahrer erklärt, dass er Diabetiker sei und dass er nunmehr neu (mit anderen Medikamenten) eingestellt werde.
  3. Ein älterer Kraftfahrer beging einen Verkehrsunfall und verletzte einen Radfahrer leicht. Der Kraftfahrer war an Parkinson erkrankt. Den Polizeibeamten fiel auf, dass der Betreffende zitternde Hände hatte, wurde nach Alkoholkonsum befragt. Ihnen erklärte seine zitternden Hände mit seiner Parkinson-Erkrankung.

Die Gerichte, erst recht die Fahrerlaubnisbehörden reagieren, wenn sie den Verdacht haben, dass möglicherweise keine Fahreignung besteht.

Ich kann nur dazu raten, gegenüber der Polizei, u.U. gegenüber der Amts- bzw. Staatsanwaltschaft und Gericht zum Tatvorwurf zunächst zu schweigen und Äußerungen nach anwaltlicher Rücksprache nur mit Bedacht abzugeben.

  • Im ersten Beispiel wäre es wohl sinnnvoller gewesen, wenn der Betreffende gestanden hätte und z.B. einen ADAC-Fahr-Fitness-Check durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt hätte, um seine Fahreignung darzulegen. Geht es um die Frage, ob die Fahrerlaubnis zu entziehen ist (wegen Ungeeignetheit) oder ob als Denkzettel ein Fahrverbot ausreicht, hat man mit diesem ADAC-Fahr-Fitness-Check eine Mittel zur Hand, dass mehr als hilfreich ist. Der Fahr-Fitness-Check richtet sich an ältere, noch regelmäßig Auto fahrende Personen, die zusammen mit speziell durch den ADAC qualifizierten Fahrlehrinnen und Fahrlehrern ihre momentanen persönlichen Fahrfertigkeiten bewerten möchten – kompetent, neutral und ohne Risiko für den Führerschein. Er wid vom ADAC nicht nur für Mitglieder angeboten.
  • Im zweiten Beispiel hätte man durch schlichtes Schweigen verhindern können, dass die Fahrerlaubnisbehörde hellhörig wird und ein ärztliches Gutachten, u.U. sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnet.
  • Im dritten Beispiel kann man eine Bestrafung mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis vemeiden und sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen, wenn der Betreffende auf die Fahrlaubnis verzichtet. Mit einer Parkinson-Erkrankung wird der Betreffende seine Fahrerlaubnis ohnehin nicht erhalten können.

Ich kann älteren Kraftfahrern nur dazu raten gegenüber der Justiz keine „Altersmilde“ erreichen zu wollen, unbedachte Äußerungen (u.U. sogar mit wenig hilfreichen ärztlichen Bescheinigungen) abzugeben und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Anderenfalls riskiert man auch bei „Kleinigkeiten“, dass man den Gerichtssaal ohne Führerschein und Fahrerlaubnis verlässt.

Die Polizei ist z.B. verpflichtet, der Fahrerlaubnisbehörde Meldung zu machen, wenn sie den Verdacht hat, dass möglicherweise Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Die Fahrerlaubnisbehörden können zumeist unabhängig vom Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens wegen Unfallflucht oder wegen einer fahrlässigen Körperverletzung die Fahreignung des Betreffenden durch Anordnung eines ärztlichen Gutachtens oder einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung reagieren. Geht sie eindeutig davon aus, dass keine Fahreignung besteht, können sie sogar die Fahrerlaubnis entziehen.

Ich bin mit Fahrlehrern, Vekehrspsychologen und Ärzten bestens vernetzt und weiß, wie zu reagieren ist, um größeres Unheil zu vermeiden.