Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
Führerschein weg, Führerschein verloren, Fahrerlaubnis entzogen, „Pappe“ weg, Fahrverbot, Sperrfrist erhalten ... Die Begriffe sind nicht gleichbedeutend, für Sie aber vielleicht existenzbedrohend. Daher benötigen Sie in diesen Fällen einen Spezialisten. Als Anwalt für Führerscheinentzug Berlin habe ich mich auf diese hochkomplexe Materie spezialisiert, bearbeite Fälle mit dem Schwerpunkt im Fahrerlaubnisrecht (auch das sog. internationale Fahrerlaubnisrecht) bundesweit.
Beide Begriffe sind nicht gleichbedeutend und müssen voneinander sorgfältig getrennt werden. Bei einem Fahrverbot wird Ihnen verboten von Ihrer Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit Gebrauch zu machen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt Ihnen erhalten. Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird Ihnen das Recht, dass in der Fahrerlaubnis verbrieft ist endgültig entzogen. Ein Fahrverbot ist nur max. drei Monate zulässig. Es hat eine "Denkzettelfunktion". Einerseits will man Ihnen vor Augen führen, dass Ihr Verhalten im Straßenverkehr nicht hinnehmbar ist, andererseits hält man Sie nicht für ungeeignet. Wäre dies der Fall, müsst man die Fahrerlaubnis entziehen.
Hier sehen Sie eine detaillierte Gegenüberstellung der beiden Begriffe. Die Unterscheidung ist wichtig. Es ist schlicht falsch, wenn Sie annehmen, dass Sie ein Fahrverbot für zehn Monate haben. Richtig wird sein, dass man Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen hat und Ihnen eine Sperrfrist von zehn Monaten auferlegt hat. Dies kann (je nach Entziehungsrund) bedeuten, dass man Ihnen nach Ablauf der zehn Monte eine neue Fahrerlaubnis erteilt. Es kann aber auch bedeuten, dass Sie eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung meistern müssen. Jedenfalls wird man Ihnen nach Ablauf der zehn Monate den alten Führerschein nicht überreichen. Umgekehrt gibt es keine Fahrerlaubnisentziehung "für drei Monate". Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist niemals befristet; sie ist endgültig.
Wenn Ihnen dies erst auffällt, wenn Sie nach Ablauf des "Fahrverbots von zehn Monaten" den Führerschein wieder haben wollen, haben Sie zehn Monate verloren. Die Zeit ist zu nutzen, um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges wieder herzustellen. Sollte tatsächlich nur ein Fahrverbot verhängt worden sein, ist dies ein "Warnschuss". Je nach Punktestand (in Flensburg) können Sie sich keine weiteren Zuwiderhandlungen leisten, ohne Ihre Fahrerlaubnis zu gefährden.
Es ist Teamarbeit zwischen dem Anwalt für Fahrverbot und Mandant gefragt. So (und nur so) kann ich Ihre Fahrerlaubnis erhalten, oder aber sicherstellen, dass Sie bald wieder Inhaber einer Fahrerlaubnis sind. Sie können mich gerne ansprechen, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gefährdet sehen oder wenn Sie mit mir die Weichen richtig stellen wollen, um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zeitnah zu erreichen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
In welchen Fällen wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Die Gerichte entziehen die Fahrerlaubnis bei
- Alkohol am Steuer,
- Fahrten unter Drogeneinfluss,
- sonstigen Verkehrsstraftaten wie z.B. Unfallflucht.
Die Fahrerlaubnisbehörden entziehen die Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, die gesetzlich vermutet wird bei:
- Vergehen in der Probezeit (schwerwiegend oder wiederholt) und bei
- acht oder mehr Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.
Ansonsten entzieht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis nach ihrer Einschätzung ungeeignet ist und ein Gericht aus diesem Grund nicht schon die Fahrerlaubnis entzogen hat. Vorsicht ist geboten, wenn man nach einer Fahrt unter Cannabis ein Fahrverbot von einem Monat hinter sich hat. Hier wäre es gefährlich zu glauben, alles wäre erledigt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis gleichwohl wegen des Cannabiskonsums entziehen.
Wer trifft die Entscheidung über Entziehung der Fahrerlaubnis?
Dies hängt davon ab, wer die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt hat. Hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen, ist ihr der Führerschein abzugeben. Wird die Fahrerlaubnis (vorläufig) entzogen, kann der Führerschein bei der Polizei oder aber dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Sperrfrist und wann kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden?
Eine Sperrfrist gibt es in drei Fällen. Das Gesetz ordnet die Sperrfrist bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des Systems der Fahrerluaubnis auf Probe für drei Monate an, bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen acht oder mehr Punkten beträgt die Sperrfrist ein halbes Jahr. Diese gesetzlichen Sperrfristen sind nicht abkürzbar.
Wenn der Richter durch Strafbefehl oder Urteil die Fahrerlaubnis entzieht, bestimmt er die Sperrfrist. Sie ist abkürzbar. Ihre Mindestdauer beträgt ein halbes Jahr.
Die Sperrfrist beginnt mit der Unterschrift des Richters unter einen Strafbefehl bzw. der Rechtskraft des Urteils. Wenn eine Sperrfrist am 01.08.2022 beginnt und der Führerschein wurde bereits am 01.05.2022 beschlagnahmt, darf man diese „führerscheinlose“ Zeit nicht von der Sperrfrist abziehen. Beträgt sie ein Jahr endet sie mit Ablauf des 31.07.2023.
Mit Ablauf der Frist erhält man seinen Führerschein nicht automatisch zurück – man wird den Führerschein nicht im Briefkasten finden, weil die Sperrfrist abgelaufen ist. Die Fahrerlaubnis muss zunächst bei der Führerscheinstelle neu beantragt werden. Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis darf ein halbes Jahr vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden, im obigen Beispiel ab dem 01.02.202. Wenn Sie lesen, dass die Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden darf, dann wissen Sie, dass der Autor bzw. die Autorin die mittlerweile seit mehrern Jahren geänderte Rechtslage nicht kennt.
In Ausnahmefällen kann eine lebenslange Sperrfrist verhängt werden – etwa, wenn der Fahrer regelmäßig betrunken fährt, trotz Sperrfrist fährt, weitere Straftaten begeht oder sein Auto als Tatwaffe benutzt.
Gibt es Auflagen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis?
Wird die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt, finden sich dort keine Auflagen (warum auch …). Wenn man also bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu den Konditionen für die Neuerteilung nichts findet, dar man nicht den Schluss ziehen, es gäbe keine Auflagen. Ob z.B. eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet werden kann oder muss, lässt sich aus dem Grund der Entziehung und der Vorgeschichte ableiten (Fahreignungsregister). Hier ist im Zweifel anwaltlicher Rat hilfreich, auch um den Neuerteilungsantrag nicht zu früh oder unvorbereitet (z.B. auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zu stellen.
Was ist der Unterschied zwischen der Fahrerlaubnisentziehung und einem Fahrverbot?
Ein Fahrverbot wird lediglich temporär angeordnet, während die Fahrerlaubnis (das Recht) ihre Gültigkeit behält. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist hingegen ist dauerhaft. Stets ist eine Neubeantragung erforderlich. Nach Ablauf einer Sperrfrist lebt eine Fahrerlaubnis nicht „wieder auf“.