Wie ist das eigentlich genau …?! Kann ich mit dem Richter oder der Richterin über den „fälligen Punkt“ im Fahreignungsregister“ verhandeln?

Führerschein

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Wie so oft, ist diese Frage nicht mit einem schlichten JA oder NEIN zu beantworten.

Stellen wir uns folgende Situation vor: Dem Betroffenen wird vorgeworfen, mit 82 km/h durch die geschlossene Ortschaft gefahren zu sein. Er fuhr auf der Stadtautobahn, glaubte sich jedoch, ganz normal auf der Autobahn zu befinden.

Bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung ist an sich ein Fahrverbot fällig, ein sog. Regelfahrverbot. Hierfür werden zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.

Wenn das Gericht den Betroffenen verurteilt, weil der Betroffene Notarzt ist, dringend auf den Führerschein angewiesen ist und bisher nicht verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist, ausnahmeweise von einem Fahrverbot absieht, werden gleichwohl zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Das Gericht wird hierbei i.d.R. auf einer Verdopplung des Bußgelds beharren. Auf den Eintrag der gleichwohl fälligen zwei Punkt im Fahreignungsregister hat es dann keinen Einfluss.

Wenn das Gericht Zweifel hat, dass das die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Messung nicht eingehalten wurden und das Verfahren gem. § 47 Abs. 2 OWiG einstellt, wird kein Punkt eingetragen. Grund: Es erfolgte keine Ahndung des Verstoßes.

Wenn das Gericht bei einem Bußgeldvorwurf, der an sich ein Fahrverbot nach sich zieht, aus den Gründen, die sich aus der Akte ergeben, ein Bußgeld i.H.v. 55,00 EUR verhängt, wird kein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Grund: Ein Punkt wird er erst ab einer Bußgeldhöhe von mindestens 60,00 EUR eingetragen.

Fazit: Man kann über die Frage, ob ein Fahrverbot angeordnet wird oder nicht mit dem Gericht verhandeln. Wenn eine Ahndung erfolgt, ist die Frage, ob und wie viele Punkte dafür im Fahreignungsregister eingetragen werden, nicht mit dem Gericht verhandelbar. Wenn also ein Betroffener sechs Punkte im Fahreignungsregister hat und das Gericht ausnahmsweise auf ein Fahrverbot verzichtet, wird sich der Mandant zunächst freuen. Ihm wird jedoch die Fahrerlaubnis entzogen, weil er acht Punkte im Fahreignungsregister hat. Seine Fahrerlaubnis wäre nur gerettet, wenn auch eine Ahndung an sich vermieden worden wäre.

Der Anwalt muss somit über den konkreten Fall stets den Kontostand in Flensburg im Auge haben.