Wie ist das eigentlich genau …?! Die als „Zebrastreifen“ bekannten Fußgängerüberwege sind innnerorts überall zu finden und werden zum Schutz von Fußgängern eingerichtet.

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§ 26 Abs. 1 StVO (Fußgängerüberwege) bestimmt:

An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

Folgendes ist zu beachten:

Die Fahrzeuge dürfen bei Erkennen eines Überquerungswunsches „nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren“ und „wenn nötig, müssen sie warten“.

Mäßig können 30 km/h sein, eher weniger, sicher nicht mehr.

Nur die bekannten weißen Streifen auf der Straße (Zeichen 293) sind Fußgängerüberwege, nicht aber z.B. Zebrastreifen auf Supermarkt-Parkplätzen.

Fahrzeuge dürfen auf dem Überweg nicht anhalten und dort auch nicht überholen, selbst wenn keine Fußgänger die Straße überqueren.

Die Anlage der Zebrastreifen ist strengen örtlichen Bedingungen unterworfen:

  • Nur in geschlossenen Ortschaften,
  • bei Tempo nicht schneller als 50 km/h,
  • nur ein Fahrstreifen je Richtung und
  • weit voneinander entfernt.

Sie sollten auch über Radwege führen, was aber häufig bei abgesetzten Radwegen nicht der Fall ist.

Fußgänger müssen i.ü. nicht exakt über die Streifen gehen, der „Schutzbereich“ reicht mindestens vier Meter beidseitig darüber hinaus. Selbst unter Schnee ist die dann nicht sichtbare Markierung wirksam.

Andererseits müssen Fußgänger bei starkem Verkehr einen Zebrastreifen „suchen“, selbst wenn er 40 bis 50 Meter entfernt ist. Blindlinks über die Straße zu eilen, ist dann nicht erlaubt. E läge ein Erzwingen des Vorrechts vor. Ein kurzes Anhalten und ein Blickkontakt sind erforderlich. Ein Fußgänger kann auf den Vorrang mit Zeichen und nur für sich verzichten. Wenn andere Fußgänger dann doch gehen, ist das ihre Sache. Auf Kinder muss man besonders achten.

Bei Unfällen an Zebra-Streifen wird es häufig auf Zeugen ankommen, auf die Gegebenheiten vor Ort und z.B. auf die Witterung (Erkennbarkeit). Wenn sich ein Unfall mit einem die Fahrbahn querenden Fußgänger ereilt, muss man  prüfen, ob und wo ein Zebra-Streifen das gefahrlose Überqueren ermöglicht hätte.