Foto: ©HeGraDe – AdobeStock
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben derzeit sechs Punkte im Fahreignungsregister. Bei acht Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Vor dem Amtsgericht in Dortmund haben Sie einen Gerichtstermin im September 2017. Es droht noch ein Punkt, weil Sie am 02.02.2017 in Dortmund zu schnell gefahren sind. Das würde bedeuten, dass Sie sieben Punkte haben. Noch gerade mal Glück gehabt?
Doch Vorsicht!
Im Fahreignungsregister sind sechs Punkte eingetragen. Ein Punkt (der nicht mitgezählt wurde bei den vorhandenen sechs Punkten) befindet sich bis zum 05.04.2018 in der sog. Überliegefrist. Dieser Punkt wurde am 05.04.2017 getilgt und befindet sich seit dem 06.04.2017 bis zum 05.04.2018 in der Überliegefrist. Sie dauert ein Jahr.
Wenn der Punkt, der Ihnen vor dem AG Dortmund droht, im September 2017 rechtskräftig wird, hat dies folgende Konsequenzen:
Dieser Punkt wird eingetragen. Weil Sie die Tat begangen haben (am 02.02.2017 und damit vor der Tilgung am 05.04.2017), wird auch der am 05.04.2017 zu tilgende Punkt bei der Addition der Punkte berücksichtigt. Grund: Dieser Punkt wurde innerhalb der Überliegefrist eingetragen und bezieht sich auf eine Tat, die vor der Tilgung begangen wurde. Sie haben also acht Punkte und Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wenn der Punkt, der Ihnen in Dortmund droht, erst ab dem 06.04.2018 rechtskräftig wird (also nach Ablauf der Überliegefrist), wird er ebenfalls eingetragen. Sie haben sieben Punkte. Der Punkt, der am 05.04.2017 getilgt wurde (und sich bis zum 05.04.2018) in der Überliegefrist befand, wird nicht in der Addition berücksichtigt. Mit den ohnehin noch vorhandenen sechs Punkten, haben Sie sieben Punkte. Ihnen wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen.
Fahreignungsregisterauszüge fordere ich daher bei jedem verkehrsrechtlichen Mandat an. Sie müssen genau ausgewertet werden. Es reicht gerade nicht aus, auf der ersten Seite zur Kenntnis zu nehmen:
… sind am Tag der Auskunftserteilung (22.04.2017) … Entscheidungen erfasst. Unverbindliche Bewertung: insgesamt: 6 Punkte.
Nicht ganz so einfach?! Stimmt … Sie müssen das nicht genau einschätzen können, ich kann es und das hat schon so manchen Mandanten vor der Entziehung der Fahrerlaubnis, also sechs Monaten zu Fuß oder mit Fahrrad usw. (also ohne Führerschein …) und anschließender MPU bewahrt.