Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall

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Es handelt sich um eine oft vergessene Schadensposition, die nicht selten das durchsetzbare Schmerzensgeld der Höhe nach erreicht oder sogar übersteigt.

Wer unverschuldeten Personenschaden erlitten hat kann neben Schmerzensgeld noch weitere Ansprüche geltend machen, den Haushaltsführungsschaden.

Er entsteht, wenn die verletzte wenn der Geschädigte unfallbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt selbst zu führen. Er ist und unabhängig davon, ob eine Haushaltshilfe eingestellt und bezahlt wird oder ob Freunde oder Angehörige den Haushalt führen. Der Anspruch setzt voraus, dass die verletzte Person zuvor den Haushalt zumindest teilweise durchgeführt hat. Er umfasst die Organisation und die Planung des Haushaltes, die Zubereitung der Mahlzeiten, den Einkauf, die Haushaltsreinigung, Reparatur- und Gartenarbeiten, Waschen, Bügeln u.s.w. 

Wird eine Haushaltshilfe eingestellt, sind die tatsächlich angefallenen Kosten zu erstatten. Es ist somit der Bruttolohn zu zahlen, auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Übernehmen Freunde oder Angehörige den Haushalt, entsteht der fiktive sog. Haushaltsführungsschaden.  Zu beachten ist, dass nicht der helfende Angehörige oder Freund den Anspruch geltend machen kann, Anspruchsinhaber ist die verletzte Person.

Wenn der Haushaltsführungsschaden durchgesetzt werden soll, muss der Geschädigte bzw. der Anwalt detailliert und so detailliert wie möglich vortragen. Der Haushalt und die Führung des Haushalts vor und nach dem Unfall müssen exakt beschrieben werden, auch gesundheitliche Heilungsphasen müssen dargestellt werden.

Der fiktive Haushaltsschaden ist in einer komplexen Berechnung zu ermitteln. Ich werde Ihnen umfangreiche Mitwirkung abverlangen, Ihnen z.B. einen umfangreichen Fragebogen zur Bearbeitung übergeben. Ich muss den Haushaltsführungsschaden schließlich präzise darlegen, um ihn durchsetzen zu können.

Ich muss ihn für Sie geltend machen, sonst würde ich mich Ihnen gegenüber regresspflichtig machen, es sei denn Sie verzichten. Für Sie lohnt es sich finanziell, für mich durch die Höhe der Gebühren, die ich gegenüber der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung geltend machen kann.