Das sog. Handyverbot – was genau ist verboten und was ist erlaubt?

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  • 23 StVO erfasst weit mehr als nur das Verbot mit dem Handy am Ohr während der Fahrt zu telefonieren.
  • 23 Absatz 1a Satz 1 StVO bestimmt, dass ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, vom Fahrer nur benutzt werden darf, wenn es dazu weder aufgenommen noch gehalten wird.

Weder die Sicht noch das Gehör dürfen durch Mitfahrer, Tiere, Ladung, Geräte oder den Fahrzeugzustand negativ beeinträchtigt werden.

Nicht nur das Telefonieren ist verboten. Wenn das Handy in die Hand genommen wird, ist ebenfalls das Schreiben oder Lesen einer SMS oder WhatsApp-Nachricht. Auch der kurze Blick auf das Handy zur Prüfung, ob ein Anruf oder eine Nachricht verpasst wurde, ist nicht erlaubt. Es ist weiter nicht erlaubt, das Handy in die Hand zu nehmen, um die Uhrzeit abzulesen oder auch um einen Anruf abzulehnen.

Die Vorschrift des § 23 StVO erfasst auch nicht nur Handys. Erfasst werden ebenso iPods und mp3-Player, Navigationsgeräte, Smartwatches, Notebooks und Laptops, Diktiergeräte, elektronische Terminplaner, E-Book Reader, Laser-Entfernungsmesser, DVD- und Blue-Ray-Player, Videobrillen und andere sichteinschränkenden Geräte und z.B. Taschenrechner, so zumindest nach der Rechtsprechung einiger Gerichte.

Nur mit Hilfsmitteln darf telefoniert werden. Das kann über den Freisprecher sein oder über eine Freisprechanlage. Erlaubt ist ein einseitiges Headset für das Ohr. Der normale Kopfhörer darf nur benutzt werden, wenn nur eine Seite verwendet wird. Ein Ohr muss frei bleiben.

Die Vorschrift gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer, Motorradfahrer, Rollerfahrer oder Verkehrsteilnehmern, die einen E-Scooter nutzen.

Erlaubt ist ein Handy, das in einer Kfz-Halterung befestigt wurde und darin z.B. als Navi dient, ist erlaubt, solange es nicht während der Fahrt bedient wird.

Außerdem ist das Telefonieren am Steuer erlaubt, wenn das Kraftfahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet wurde. Hier müssen beide Voraussetzungen zugleich erfüllt sein. Verboten ist somit das Telefonat bei laufendem Motor auf dem Parkplatz des Supermarktes und das Telefonieren vor der rot abstrahlenden Ampel mit aktivierter Start-Stopp-Automatik.

Erlaubt ist auch das Handy in die Hand zu nehmen, um es dem Beifahrer zu geben oder wenn es in den Fußraum gerutscht ist. Hierfür sollte man in Anbetracht der drohenden Rechtsfolgen an den Straßenrand fahren und den Motor abschalten.

Rechtlich ist es ebenfalls erlaubt sich während der Fahrt zu rasieren. Wenn man weiß, wie oft Gerichte sich diese Geschichte anhören (müssen), sollte man darauf verzichten. Erst recht sollte man sich nicht rasieren und singen, weil man ansonsten den Eintrag in der Akte liest: „Sprechbewegungen waren eindeutig erkennbar“.

Ein Verstoß gegen das Handyverbot in der Probezeit verlängert diese von zwei Jahren auf vier Jahre. Fahranfänger müssen schon nach dem ersten Verstoß an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Auch versicherungsrechtlich kann ein Verstoß gegen § 23 StVO zum Problem werden.

Zwar ist der Verstoß gegen § 23 StVO im Schadensfall von der Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Verstoß gegen § 23 StVO zum Schaden am eigenen Fahrzeug führt, wenn dieses (überhaupt) vollkaskoversichert ist. Wer grob fahrlässig den Unfallschaden verursacht riskiert eine erhebliche Leistungskürzung durch die Vollkaskoversicherung.

Folgende Sanktionen drohen:

TathandlungBußgeld in EURPunkte im FAERFahrverbot
Handynutzung100,001Nein
Handynutzung + Gefährdung des Straßenverkehrs150,002Ein Monat
Handynutzung + Unfall200,002Ein Monat
Handynutzung bei Fahrradfahren55,00NeinNein

Ein Verstoß gegen § 23 StVO sollte nicht einfach akzeptiert werden, ohne zuvor gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Häufig ist der Verstoß nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder das Gerät ist z.B. bei einem Blitzerfoto nicht eindeutig erkennbar.

Bei einer entsprechenden Punktzahl kann es durch einen bloßen Handyverstoß zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach Punktsystem kommen, es droht u.U. ein Fahrverbot oder einschneidende Maßnahmen nach dem Recht der Fahrerlaubnis auf Probe.