FAHRERLAUBNIS AUF PROBE

Fahrerlaubnis auf Probe
Anwalt für Verkehrsrecht hilft

Die Probezeit beträgt zwei Jahre und kann verlängert werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Punkte, es kann zu einem Aufbauseminar kommen, sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Als Anwalt in Berlin weiß ich Rat und helfe Ihnen durch die Probezeit.

Fröhliche Frau hält die Fahrerlaubnis und die Autoschlüssel in der Hand

Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird diese grds. auf Probe erteilt. Es handelt sich um eine gleichwertige Fahrerlaubnis. Es handelt sich nicht um eine Fahrerlaubnis auf Widerruf oder eine befristete Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnis auf Probe knüpft lediglich besondere Folgen an ein Fehlverhalten während der Probezeit. Neben dem sog. Mehrfachtäter-Punktsystem, das neben den Regeln zur Fahrerlaubnis auf Probe parallel anwendbar ist, gibt es zusätzliche eigene Regelungen und eigene Maßnahmen für Fahranfänger. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und dauert grds. zwei Jahre.

Hierbei unterscheidet das System der Fahrerlaubnis auf Probe zwischen sog. schwerwiegenden Zuwiderhandlungen und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen.

Als schwerwiegende Zuwiderhandlungen gelten u.a.:

  • das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die. sog. Fahrerflucht
  • die Nötigung
  • die Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
  • das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h

Eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung liegt u.a. vor, bei:

  • einer Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
  • verbotenem Parken auf Autobahnen
  • einem Fahren mit sog. „abgefahrenen“ Reifen
  • einer Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel

Das Gesetz stellt zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung gleich. Bei Zuwiderhandlungen sind abgestufte Maßnahmen vorgesehen. Hierzu folgende Übersicht:

Zuwiderhandlung / Maßnahme

Eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen Anordnung eines Aufbauseminars. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach Teilnahme an einem Aufbauseminar:

Eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung (i.d.R. innerhalb von zwei Monaten) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Nach Ablauf dieser Frist von zwei Monaten erneut:

Eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen Entziehung der Fahrerlaubnis.
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