Wie ist das eigentlich genau …?! Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Autounfall

Bild: ©Panumas/Adobe Stock

Nach der Rechtsprechung gilt: Der Geschädigte kann wählen, ob er die entstandenen Mietwagenkosten erstattet bekommt oder stattdessen die Nutzungsausfallpauschale erhält.

Eigentlich eindeutig, gleichwohl gibt es doch so manches Problem.

Wenn der Geschädigte einen großen Wagen hat, der unfallbeschädigt ist, hat Anspruch auf ein entsprechend großes Ersatzfahrzeug. Mietet der Geschädigte einen kleinen Mietwagen an, der pro Tag deutlich weniger kostet, als ihm an Nutzungsausfall pro Tag zusteht, erhält nicht die Differenz zwischen den Mietwagenkosten und dem Nutzungsausfall ausgezahlt, wenn er die Rechnung vorlegt.

Es gibt immer Probleme, wenn ein Mietwagen in Anspruch genommen wird, z.B. weil er zu teuer ist oder weil er kaum genutzt wurde (z.B. 15 km pro Tag)

Eine Lösung wäre z.B.: Man entscheidet sich für die Nutzungsausfallentschädigung, teilt dies der Versicherung nicht mit und nimmt einen „kleinen“ Mietwagen in Anspruch.

Der Geschädigte hat ein Wahlrecht, es wird nicht verlangt, dass er seine Wahl offenlegt. Die Versicherung kann dann nicht sagen, dass Nutzungsausfallentschädigung nicht gezahlt werde, weil ein Mietwagen in Anspruch genommen wurde (etwa weil die Versicherung dies weiß, weil sie selbst dem Geschädigten einen Mietwagen angeboten hat und er ablehnte, weil er schon ein Mietfahrzeug in Anspruch genommen hat).

Daher gilt z.B.:

  • In Kenntnis der Tatsache, dass ein Mietwagen in Anspruch genommen wurde, haben mehrere Gerichte dem Geschädigten Nutzungsausfall zugesprochen, obwohl unstreitig ein Mietwagen in Anspruch genommen wurde.
  • Es ist auch möglich, dass man während einer zehntägigen Reparaturdauer, vier Tage einen Mietwagen in Anspruch nimmt und für sechs Tage Nutzungsausfall verlangt.

Beides verstößt nicht gegen das Prinzip „entweder Nutzungsausfall oder Mietwagen“.

Von (mit dem Anwalt oder der Anwältin für Verkehrsrecht) unabgestimmten Inanspruchnahme eines Mietwagens kann nur gewarnt werden, etwa weil man denkt: „Die Versicherung muss ohnehin zahlen“.