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Es kann damit gerechnet werden, dass Anfang 2024 der Plan der Bundesregierung – Legalisierung von Cannabis – als Gesetz in Kraft tritt.
Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition sieht vor, dass Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Erwachsene Personen dürfen dann bis zu 25 Gramm Cannabisbesitzen und mit sich führen. Außerdem soll der Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt sein. Weiter will die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen.
Die zuerst angedachten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschprodukte frei erworben werden können, wird es wohl zunächst nicht geben.
Hinzuweisen ist darauf, dass ohne eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes – Legalisierung hin oder her – die aktuellen Vorgaben gelten.
Es wird darüber nachgedacht fest Grenzwerte (wie bei Alkohol) einzuführen. Hier ist man sich offenbar noch nicht einig geworden.
Ich erinnere daran, dass Alkohol legal ist. Gleichwohl ist Alkoholkonsum am Steuer strafbar bzw. ordnungswidrig und kann ganz unabhängig von einer Sanktion fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme nach sich ziehen.
Was ändert sich also, wenn ein Cannabis-Gesetz eingeführt wird?
Kurze und klare Antwort: Erst einmal gar nichts!
Im Gesetzentwurf findet sich eine Vorschrift, die eingeführt werden soll.
Sie lautet (nach dem Entwurf):
„Die Zulässigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen unter der Wirkung des in der Anlage zu § 24a genannten berauschenden Mittels Cannabis orientiert sich ausschließlich an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird die Auswirkungen der kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken auf die geltenden Grenzwerte im Straßenverkehr auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.“
Eine Legalisierung von Cannabis wird somit erst einmal die gleichen Konsequenzen nach sich ziehen, wie auch bisher.