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Genau mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst auch das Kammergericht. Es kam zu folgendem Ergebnis: Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Bundesautobahn im Berliner Stadtgebiet sind als innerörtliche Verstöße zu behandeln.
„Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Bundesautobahn im Berliner Stadtgebiet als innerörtliche Verstöße zu behandeln“.
Zur Begründung führte es in seiner Entscheidung vom 26.01.2022 aus:
Die nach der Tatbegehung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften differenzierende Regelung des Bußgeldkatalogs (härtere Rechtsfolgen bei Verstößen innerorts) ist auf die höhere abstrakte Gefährlichkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich geschlossener Ortschaften zurückzuführen, ohne dass es dabei auf die verkehrsrechtliche Klassifizierung ankommt.
Eine höhere abstrakte Gefährlichkeit ergibt sich bei der Berliner Stadtautobahn beispielsweise aus der Vielzahl von Ein- und Ausfahrten, der häufig kurvigen Streckenführung sowie daraus, dass auf der Stadtautobahn jederzeit mit Verkehrsstauungen gerechnet werden muss
Ein Geschwindigkeitsverstoß von 31-40 km/h außerorts ist nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einer Regelgeldbuße i.H.v. 200,00 EUR bedroht und zieht ein Fahrverbot nur nach sich, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen wurden.
Der gleiche Verstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 31-40 km/h) innerorts – also z.B. auf der Berliner Stadtautobahn – ist mit einer Regelgeldbuße von 260,00 EUR bedroht und führt i.d.R. zu einem Fahrverbot von einem Monat, also auch bei einem erstmaligen Verstoß.