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Es gibt Gerichtsentscheidungen, die ein fünfminütiges Warten verlangen, bevor die Ampel bei „rot“ überfahren werden darf. Vorsicht: Wenn Sie fahren und produzieren einen Unfall, werden Sie für den Schaden aufkommen müssen. Es ist im Nachhinein nachvollziehbar, ob die Lichtzeichenanlage defekt war oder nicht. Keinesfalls will ich Sie – einfach mal so – zur Einlassung einer defekten Ampel raten. Das wird i.d.R. nicht funktionieren.
Es gibt aber Situationen, die einen Überfahren einer roten Ampel verlangen. Nähert sich ein Feuerwehrauto oder beispielsweise ein Polizeifahrzeug, das Sonderrechte in Anspruch nimmt, kann es erforderlich sein, dass man – das verlangt das Gesetz – sofort freie Bahn schafft, was notfalls nur geht, indem man eine rote Ampel überfährt. Dies muss erforderlich sein. Auch hier gilt, dass Fahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten aufgezeichnet werden. Es macht keinen Sinn, sich ins Blaue hinein damit zu verteidigen, dass man einem Notarztwagen, der sich mit Blaulicht näherte, Platz schaffen musste.
2019 konnte ich einen Taxifahrer vor einem Fahrverbot bewahren. Der Einsatz eines Fahrzeugs der Feuerwehr war nachvollziehbar. Das Verfahren wurde ohne Durchführung einer Hauptverhandlung (bei der der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs vernommen worden wäre) eingestellt.
Wenn Sie einen Rotlichtverstoß in einer solchen Konstellation haben, biete ich Ihnen meine Hilfe gerne an.