VERKEHRSSTRAFRECHT

Das Verkehrsstrafrecht

Punkte, MPU, Entzug der Fahrerlaubnis

Verkehrsstraftaten bedrohen Führerschein, Punktekonto und Geldbeutel. Anwalt in Berlin weiß Rat.

Verkehrsrechtbuch neben dem Richterhammer

Eine grafische Übersicht zu den Alkoholgrenzen im Straßenverkehr finden Sie hier.

Das Verkehrsstrafrecht ist von besonderer Bedeutung. Auch dem „rechtschaffenden Bürger“ droht die Verfolgung einer Verkehrsstraftat schneller als er sich vorstellen kann. Nicht selten wird vom Unfall-Opfer ein Strafantrag gestellt, um bei der zivilrechtlichen Haftungsverteilung eine – vermeintlich bessere – Ausgangsposition zu haben. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen Punkte im Verkehrszentralregister, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Auch sind die versicherungsrechtlichen Folgen stets zu beachten (z.B. für den Eintritt der Rechtsschutzversicherung oder wegen eines drohenden Regresses).

Grundsätzlich gilt im verkehrsstrafrechtlichen Verfahren:

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Mein Rat daher: Geben Sie nie eine Einlassung zur Sache ab, ohne dass der Anwalt zuvor die Ermittlungsakte eingesehen hat. Durch Angaben machen Sie sich zum Beweismittel gegen sich selbst. Anders als Sie hat der Verteidiger ein Recht auf Akteneinsicht. Auch rate ich dazu, einer polizeilichen Vorladung nicht zu folgen. Aus dem vollständigen Schweigen dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.

Wenn beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt die Äußerung abgeben wird, dass die letzte Alkoholaufnahme mehr als zwei Stunden zurückliegt, darf der inzwischen abgebaute Alkoholgehalt hinzugerechnet werden.

Lassen Sie auch nicht dazu verleiten, Teilangaben zu machen. Hieraus können später nachteilige Schlüsse gezogen werden.

Der Anwalt muss sich der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten bewusst sein. Zwar kann man sich z.B. in Berlin auch gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen, für den Mandanten ist die Fahrerlaubnis aber oft beruflich wichtig und die Einschränkung der Mobilität durch eine (drohende) Führerschein-Maßnahme eine erhebliche Belastung.

Der Rechtsanwalt muss schnellstmöglich die nötigen Informationen beschaffen (z.B. über das Punkte-Konto in Flensburg, Akteneinsicht u.s.w.), u.U. den Kontakt zu den Strafverfolgungsorganen (in Berlin: Amtsanwaltschaft bzw. Staatsanwaltschaft) suchen und ein realistisches Verteidigungskonzept entwerfen.

Insbesondere wenn im Verkehrsstrafrecht die Fahrerlaubnis bedroht ist, muss nicht nur taktisch klug, sondern auch schnell gehandelt werden. Hier darf der Anwalt nicht darauf vertrauen, dass sog. Führerschein-Angelegenheiten bevorzugt bearbeitet werden, der Rechtsanwalt muss aktiv darauf drängen – schließlich geht es nicht um die Fahrerlaubnis des Staatsanwalts. Eine etwaige Sperrfrist beginnt grds. erst zu laufen, wenn eine Entscheidung in der Sache vorliegt.

Möglicherweise ist eine MPU nicht vermeidbar. Gerade in diesen Fällen darf der Anwalt seine Tätigkeit nicht als beendet betrachten, wenn das Urteil vorliegt. Die Zeit ohne Führerschein muss dann genutzt werden, damit der Mandant möglichst schnell wieder im Besitz der Fahrerlaubnis ist.

Hier informiere ich Sie über:

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