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Verkehrsordnungs-
widrigkeiten und Rechtsschutzversicherung

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und die Rechtsschutzversicherung

VOWi und Rechtsschutzversicherung

Steht der Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit (sog. Bußgeldrecht) im Raum, ist die Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers zu prüfen. Hier sind verschiedene Aspekte zu beachten.

So können – je nach Gestaltung des Versicherungsvertrages – unterschiedliche Bereiche vom Rechtsschutz erfasst sein oder auch ausgeschlossen sein.

Generell gilt zu beachten, dass meist eine sog. Wartezeit vereinbart ist. Hierdurch soll verhindert werden, dass die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, weil der Versicherungsnehmer weiß, dass ihn ein Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erwartet.

Auch muss der sog. Versicherungsfall eingetreten sein. Hieran kann es z.B. fehlen, wenn der Halter eines Fahrzeuges lediglich informatorisch befragt wird, ohne dass ihm konkret ein Verhalten als Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.

Dann ist zu beachten, dass es Rechtsschutzversicherungen gibt, den nur den Versicherten in Person schützen, andere erfassen z.B. auch das im Haushalt lebende Kind.

Wenn Sie Rechtsschutz wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit benötigen, wird die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer durch mich geführt. Sie müssen mir lediglich Ihren Rechtsschutzversicherer und die zugehörige Versicherungsnummer benennen.

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