Kosten einer MPU
Die Kosten einer angeordneten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung sind bundeseinheitlich in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr [GebOSt] festgeschrieben. Es gibt somit keine besonders günstige und keine außergewöhnlich teure Begutachtungsstellen für Fahreignung.
Die Kosten für die Begutachtung hängen im Wesentlichen vom Begutachtungsaufwand ab und der hängt maßgelbich von der/den Fragestellung/en der Behörde ab.
Hier wird erneut darauf hingewiesen, dass kein Rechtsschutzversicherer die Kosten einer MPU trägt (unabhängig vom Ausgang), ferner wird darauf hingewiesen, dass wirtschaftliche Gründe im Zusammenhang mit Fragen der Fahreignung keine Rolle spielen.
Beispiele praxisrelevanter Fragestellungen
- Ist aufgrund der Straftaten zu erwarten, dass der/die Untersuchte künftig Straftaten in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder in Zusammenhang mit der Fahreignung begehen wird? (§ 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV)
- Lässt sich aufgrund der aktenkundigen Tatsachen die bestehende Annahme einer Alkoholabhängigkeit bestätigen? Finden sich für den Fall, dass sich keine Alkoholabhängigkeit bestätigen lässt, Anzeichen für Alkoholmissbrauch? (§ 13 Nr. 1 FeV)
- Ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte künftig ein Kfz unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kfz der beantragten Klasse(n) infrage stellen? (§ 13 Nr. 2b und 2c FeV)
- Lässt sich aufgrund der aktenkundigen Tatsachen die bestehende Annahme der Abhängigkeit i.S.d. BtMG oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen bestätigen? (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FeV)
- Lässt sich aufgrund der aktenkundigen Tatsachen die bestehende Annahme eines Konsums i.S.d. BtMG oder die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen bestätigen? (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 FeV)
- Können aufgrund gelegentlichen Konsums von Cannabis und weiterer aktenkundiger Tatsachen bestehende Bedenken an der Fahreignung ausgeräumt werden? (§ 14 Abs. 1 Satz 4 FeV)
Gebühren und Auslagen
Zu den Gebühren kommen die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Nicht berücksichtigt werden hier Nachuntersuchungen. Neben den Gebühren fallen Auslagen an. Hier sind insbesondere Entgelte für Zustellungen durch Zustellungsurkunden, Einschreiben, Schreibauslagen, Aufwendungen für weitere Ausfertigungen und insbesondere Aufwendungen, die für Übersetzungen, die auf besonderen Antrag gefertigt werden, zu verstehen.
Beispiele für praxisrelevante Gebührensätze
Anlass der MPU / Gebühren
+ 128,00 €
= 445,00 €