Einen Autounfall sollten Sie über Ihren Anwalt für Unfallregulierung in Berlin abwickeln lassen. Das gilt auch, wenn eigentlich „ein klarer Fall“ vorliegt, die gegnerische Versicherung also eindeutig zahlen muss. Hierbei vertrete ich Sie gerne. Es spielt für mich keine Rolle, ob der Unfall sich in Berlin, Passau oder Flensburg ereignet.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, sollten Sie die Unfallstelle absichern, umgehend Polizei und – wenn erforderlich – einen Rettungswagen rufen.
Keinesfalls sollten Sie gegenüber dem Unfallgegner ein Schuldanerkenntnis abgeben. Drängen Sie darauf, dass nichts verändert wird, bevor die Polizei eingetroffen ist. Stets sollten Sie Beweise sichern. Notieren Sie sich die Namen und Anschriften von Zeugen, fertigen Sie Fotos von der Unfallstelle an und notieren Sie sich den Namen, die Anschrift des Unfallgegners, das Kennzeichen des/der Fahrzeuge, die in den Unfall verwickelt waren und lassen Sie sich den Haftpflichtversicherer (mit Versicherungsnummer) nennen.
Nach einem Unfall wird u.U. die gegnerische Versicherung auf sie zu kommen und Ihnen – vermeintlich – einen umfassenden Schadensservice bieten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung vertritt jedoch ihre eigenen Interesse, nicht Ihre Interessen.
Ich dagegen rate dazu, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen einzuschalten. Ich arbeite regelmäßig mit dem KFZ-Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Satanowsky zusammen. Dort wird ein Gutachten Sie erstellt. Erkennt der Gutachter nur einen Bagatellschaden, wird er lediglich einen Kostenvoranschlag für Sie erstellen. Auch die Kosten des Sachverständigen sind Teil des Schadens, also vom Unfallverursacher zu tragen. Dort müssen Sie nicht in Vorleistung treten, Sie sollten daher nicht aus Kostengründen die Beauftragung scheuen.
Gerne bin ich dazu bereit, mit Ihnen ein Beratungsgespräch zu führen. Wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat, sind die Rechtsanwaltskosten Teil des Schadens, werden also vom Unfallgegner getragen. Wenn Sie ohnehin rechtsschutzversichert sind, ist die Frage der Kosten für Sie ohnehin nicht von Bedeutung.
Hierbei kann ich mit Ihnen gemeinsam klären, ob Nutzungsausfallenschädigung geltend gemacht werden soll, oder ob ein Mietwagen unvermeidbar ist. Dies ist insoweit von Bedeutung, als Sie als Geschädigter eine Schadensminderungspflicht haben und gehalten sind, nicht vorschnell ein überteuertes Mietfahrzeug in Anspruch zu nehmen. Auch kann ich mit Ihnen erörten und für Sie berechnen, ob es ratsam ist, eine eventuell vorhandene Vollkaskoversicherung (zunächst) in Anspruch zu nehmen. Wenn nicht ein Totalschaden vorliegt, ist zu erörtern, ob der Schaden repariert werden soll oder ob Sie eine Abrechnung auf Basis des Sachverständigengutachtens wünschen. Besonderheiten liegen vor, wenn es sich um ein Leasing-Fahrzeug handelt, wenn das Fahrzeug finanziert ist oder wenn neben dem Sachschaden Personenschaen hinzukommt. Hier sind weitere Ansprüche geltend zu machen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall u.s.w.).
Wenn Sie mir sodann als Anwalt für Unfallregulierung Berlin das Mandat erteilen, ist es meine Aufgabe, Ihre rechtlichen (und damit Ihre wirtschaftlichen) Interessen optimal und zeitnah durchzusetzen.
Auf den weiteren Seiten informiere ich über einzelne Schadenspostionen, wie den Nutzungsausfall (statt dessen: Inanspruchnahme eines Mietwagens), Abschleppkosten, die Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall u.v.m.